Grundrente einfach erklärt: Voraussetzungen und Anspruch im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundrente ist ein Zuschlag zur Altersrente für langjährige Beitragszahler mit geringem Einkommen.
- Mindestens 33 Jahre Beitragszeit sind erforderlich.
- Eine Einkommensprüfung entscheidet über den Anspruch und die Höhe des Zuschlags.
- Sobald das Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet, werden 60 Prozent des übersteigenden Einkommens auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
- Die Auszahlung der Grundrente erfolgt automatisch und berücksichtigt auch rückwirkende Ansprüche seit Januar 2021.
- Freibeträge und Steuererstattungen beeinflussen die finanzielle Lage der Rentner.
Wer nach langjähriger Arbeit und niedrigem Verdienst eine ausreichende Rente erhalten möchte, stößt auf die Grundrente.
In diesem Artikel erfährst du die Bedingungen für den Anspruch auf die Grundrente und wie sie sich auf deine finanzielle Situation im Ruhestand auswirkt.
Die Grundrente verständlich gemacht
Die Grundrente ist weit mehr als nur eine Zahlung; sie ist eine Anerkennung der Lebensleistung vieler Menschen. Als Zuschlag auf die Altersrente nimmt die Grundrente eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Altersarmut ein.
Sie soll sicherstellen, dass langjährige Beitragszahler, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben, dennoch einen Ruhestand in Würde erleben können.
Dies betrifft insbesondere jene 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die in Teilzeitarbeit oder niedrig entlohnten Bereichen tätig waren.
Seitdem das Grundrentengesetz im Januar 2021 in Kraft trat, ist es das erklärte Ziel der Rentenreform, für diese Personen ein Einkommen sicherzustellen, das über dem Niveau der Grundsicherung liegt.
Die Grundrente fußt auf dem Grundgedanken, dass jeder Mensch, der über Jahrzehnte hinweg in die Rentenkasse einzahlt, im Alter auch entsprechend unterstützt werden sollte.
Doch nicht allein das Alter spielt eine Rolle bei der Grundrente, sondern auch die Dauer und Art der Beitragsleistung. Im nächsten Abschnitt werfen wir einen Blick darauf, wer von der Grundrente profitieren kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Anspruch auf die Grundrente: Wer profitiert?
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Grundrente sind klar definiert:
- Mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten müssen nachgewiesen werden, um in den Genuss des Zuschlags zu kommen.
- Hierbei zählen nicht nur reine Arbeitszeiten, sondern auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen.
- Somit öffnet sich das Tor zur Grundrente insbesondere für Frauen, die oft durch Teilzeitarbeit oder gering entlohnte Beschäftigungen weniger Rentenansprüche aufbauen konnten, sowie für Rentner in Ostdeutschland, die ebenfalls von niedrigeren Löhnen betroffen sind.
Ab 35 Jahren Grundrentenzeiten steigt der Zuschlag sogar auf den vollen Betrag.
Die Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet das Fundament der Grundrente. Als zentrales Alterssicherungssystem Deutschlands, finanziert durch die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, soll sie den Lebensstandard im Alter sichern und Altersarmut vorbeugen.
Die Rentenversicherung honoriert die Lebensleistung der Versicherten, indem sie Rentenzahlungen auf Basis der geleisteten Beiträge und der Beitragszeiten berechnet.
Um mehr über dieses Thema und das damit verbundene Gesetz zu erfahren, können Sie sich auf unserer Website über “Fragen und Antworten” informieren.
Mit der Einführung der Grundrente wird diese Anerkennung weiter ausgebaut und zielt darauf ab, insbesondere diejenigen zu unterstützen, die trotz langjähriger Beitragszahlungen nur niedrige Rentenansprüche erworben haben.
Einkommensprüfung und ihre Auswirkungen
Die Einkommensprüfung ist wichtig für den Grundrentenanspruch. Sie berücksichtigt neben der Nettorente auch andere Einkünfte wie Witwenrenten und Kapitalerträge.
Die Basis für die Prüfung ist das zu versteuernde Einkommen des vorletzten Jahres. Einkünfte über dem Freibetrag werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Die Einkommensgrenze für die volle Grundrente liegt bei 1.317 Euro pro Monat für Alleinstehende und 2.055 Euro für Verheiratete. Bei Einkommen über diesen Grenzen wird das überschüssige Einkommen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet, bis zu einer vollen Anrechnung bei Einkommen über 1.759 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.529 Euro (Paare).
Beispiele:
Einkommen unter der Grenze:
- Ein alleinstehender Rentner hat ein monatliches Einkommen von 1.200 Euro.
- Da dieses Einkommen unter der Grenze von 1.317 Euro liegt, erhält der Rentner die volle Grundrente ohne Abzüge.
Einkommen über der Grenze:
- Ein alleinstehender Rentner hat ein monatliches Einkommen von 1.500 Euro.
- Die Grenze für die volle Grundrente liegt bei 1.317 Euro, also übersteigt sein Einkommen diese Grenze um 183 Euro.
- Von diesen 183 Euro werden 60 Prozent, also 109,80 Euro, auf die Grundrente angerechnet.
- Das bedeutet, dass der Grundrentenzuschlag um 109,80 Euro gekürzt wird.
Die Rentenversicherung führt diese Prüfung automatisch durch und erhält dafür die nötigen Daten von den Finanzbehörden.
Berechnung des Grundrentenzuschlags
Die Berechnung des Grundrentenzuschlags basiert auf folgenden Regeln:
- Es werden nur Jahre berücksichtigt, in denen das Einkommen zwischen 30% und 80% des Durchschnittseinkommens lag.
- Für diese Jahre sammelt man Entgeltpunkte.
- Jährliche Entgeltpunkte werden auf maximal 0,8 Punkte begrenzt.
- 12,5% der gesammelten Entgeltpunkte werden vor der Berechnung des Zuschlags abgezogen. Dieser Abzug soll sicherstellen, dass der Grundrentenzuschlag nur eine zusätzliche Unterstützung ist und die Rente von Personen mit geringem Einkommen nicht übermäßig erhöht wird.
Beispiel zur Berechnung des Grundrentenzuschlags:
Stellen wir uns vor, jemand hat 35 Jahre lang gearbeitet und dabei jährlich 0,4 Entgeltpunkte gesammelt. So wird der Zuschlag berechnet:
- Gesammelte Entgeltpunkte pro Jahr: 0,4
- Gesamtjahre: 35
- Gesammelte Entgeltpunkte insgesamt: 0,4 Punkte/Jahr * 35 Jahre = 14 Punkte
- Begrenzung der Aufwertung: Die jährlichen Punkte werden auf maximal 0,8 Punkte begrenzt. In diesem Beispiel ist das nicht nötig, da 0,4 Punkte unter 0,8 liegen.
- Abzug von 12,5%: 12,5% von 14 Punkten werden abgezogen:
- 14 Punkte * 12,5% = 1,75 Punkte
- Verbleibende Punkte nach Abzug: 14 Punkte - 1,75 Punkte = 12,25 Punkte - Berechnung des Zuschlags: Die verbleibenden 12,25 Punkte werden für den Grundrentenzuschlag genutzt.
Diese Punkte werden dann mit dem Rentenwert multipliziert, um den tatsächlichen Grundrentenzuschlag zu berechnen. Der Rentenwert wird jährlich angepasst, daher ändert sich der genaue Betrag entsprechend.
Die Auszahlung der Grundrente: Zeitpunkt und Verfahren
Die Auszahlung der Grundrente erfolgt automatisch und ohne zusätzlichen Antragstellungsaufwand.
Seit Mitte Juli 2021 prüft die Deutsche Rentenversicherung die Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag für Neurentnerinnen und Neurentner sowie für Bestandsrenten automatisch.
Dies bedeutet, dass die Grundrente rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt wird, was für Berechtigte zu Nachzahlungen führen kann.
Der exakte Zeitpunkt der Auszahlung hängt von individuellen Faktoren ab und kann auch rückwirkende Ansprüche umfassen.
Zusätzliche Leistungen und Freibeträge
Neben dem Grundrentenzuschlag selbst gibt es eine Reihe von Freibeträgen, die die finanzielle Lage der Rentner verbessern können.
So wird beispielsweise Vermögen wie ein Eigenheim oder Erspartes bei der Grundrente nicht angerechnet, während es bei der Grundsicherung berücksichtigt wird.
Für die Grundsicherung im Alter kann ab einer Rentenhöhe von 100 Euro ein Freibetrag geltend gemacht werden, solange mindestens 33 Beitragsjahre vorliegen.
Dieser Freibetrag wird auf bis zu die Hälfte des Regelbedarfssatzes begrenzt und kann den Rentnern zusätzliche finanzielle Spielräume bieten.
Auch bei der Berechnung des Wohngelds kommt ab 2023 ein Freibetrag von bis zu 251 Euro zum Tragen, was das Nettoeinkommen reduziert und damit die Höhe des Wohngeldes positiv beeinflussen kann.
Durch diesen Freibetrag erhöht sich die Einkommensobergrenze für Wohngeldberechtigte und eröffnet Rentnern ohne Grundrentenzuschlag die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.
Steuerliche Behandlung der Grundrente
Der Grundrentenzuschlag unterliegt einer besonderen steuerlichen Behandlung in Bezug auf die Rente:
- Er ist steuerfrei.
- Dies wurde vom Bundesrat am 16. Dezember 2022 beschlossen und gilt rückwirkend ab 2021.
- Rentner, die bereits Steuern auf den Zuschlag gezahlt haben, erhalten automatisch einen korrigierten Steuerbescheid und gegebenenfalls eine Steuererstattung.
Eine freiwillige Steuererklärung kann das zu versteuernde Einkommen nachträglich senken und potenziell die Höhe der Grundrente erhöhen.
Durch Optimierung des zu versteuernden Einkommens, beispielsweise durch Geltendmachung von Ausgaben, kann indirekt auch die Höhe der Grundrente beeinflusst werden.
Leben und Arbeit im Ausland: Anspruch auf Grundrente?
Auch wer im Ausland lebt, kann unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf die deutsche Grundrente haben.
Der Wohnsitz spielt für den Anspruch keine Rolle, da die rentenrechtlichen Leistungen nicht an Deutschland gebunden sind. Die Berechtigung für im Ausland lebende Deutsche hängt dabei von den erfüllten Voraussetzungen ab, wie sie im § 76 g SGB VI geregelt sind.
Allerdings besteht für im Ausland gelebte Zeiten grundsätzlich kein Anspruch auf die deutsche Grundrente, da diese auf rentenrechtlichen Zeiten in Deutschland basiert.
Zusammenfassung
Die Grundrente ist ein wesentlicher Baustein für einen finanziell abgesicherten Lebensabend und steht für die Anerkennung eines langen Arbeitslebens.
Sie bietet einen finanziellen Zuschlag für Personen mit geringen Rentenansprüchen, die eine Mindestanzahl an Beitragsjahren aufweisen.
Durch Zusatzleistungen und Steuervorteile wird der soziale Charakter der Grundrente unterstrichen. Die Grundrente zeigt auf, dass ein gerechteres Rentensystem möglich ist, das die Leistungen aller Beitragszahler würdigt – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.